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Das Motorrad und die Fahrerausrüstung

Das Motorrad

  • Sie sollen über eine eigene Maschine verfügen.
  • Motorrad ab Baujahr 1985 (Touren- oder Sportmotorrad).
  • Das Fahrzeug muss nicht zugelassen oder versichert sein.
  • Entfernen der Rückspiegel ist Pflicht (der Blinker empfehlenswert).
  • Überkleben der Scheinwerfer mit Klebeband ist Pflicht (um Glassplitter zu vermeiden).
  • Reifen und Bremsen sollen in bestem Zustand sein.
  • Slicks sind zugelassen, ausser Gegenbescheid.
  • Auspuffanlagen (s. gültige Lärmbegrenzung).

Die Fahrerausrüstung

  • Obligatorische Sicherheitsausrüstung: Lederkombi (einteilig - jedoch zweiteilig mit Reissverschluss versehen wird toleriert), integraler Helm, Lederhandschuhe und Leder- stiefel;
  • Das Tragen eines Rückenprotektors ist PFLICHT !
  • Im Falle eines Sturzes bieten andere Arten von Textilkleidung - selbst wenn sie mit Protektoren ausgestattet sind - nicht ausreichend Schutz, und sind deswegen nicht zugelassen.
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